Der Betrieb der Leihgeräte erfolgt auf eigene Gefahr
Offensichtliche Schäden an den Leihgeräten müssen zu Leihbeginn gemeldet werden
Der Entleiher haftet für sämtliche durch ihn bzw. durch Weitergabe an andere entstandene Schäden in vollem Umfang (auch über die geleistete Kaution hinaus) im Diebstahlfall (polizeiliche Anzeige notwendig) haftet der Entleiher zu 50% des Neuwertes
Mindestleihdauer beträgt 1 Stunde, danach wird jede angefangene 1/2 Stunde verrechnet (10 Min. Toleranz!!)
Bei Schulklassen trägt die Lehrperson die Haftung für alle Leihgeräte